BUND-Regionalverband
Donau-Iller

Stellungnahmen zu Planungen

Der BUND ist als anerkannter Naturschutzverband an vielen Planungen beteiligt: beim Bau von Straßen, der Ausweisung von Baugebieten, Flächennutzungsplänen, bei der Ausweisung von Schutzgebieten.

Bei größeren Planungen werden wir von den Genehmigungsbehörden um Stellungnahmen gebeten. Manchmal melden wir uns aber auch zu Wort, ohne dass wir gefragt werden. Wir zeigen in unseren Gutachten auf, welche Auswirkungen die Pläne auf Natur und Umwelt haben. Meist machen wir auch Vorschläge, wie Eingriffe in den Naturhaushalt verringert oder ausgeglichen werden können. Einige Vorhaben lehnen wir aber auch ab, weil sie nach unserer Einschätzung mit einer nachhaltigen Regionalentwicklung oder unserem Naturschutzgesetz nicht vereinbar sind.

Meist äußern wir uns gemeinsam mit dem NABU und dem Landesnaturschutzverband. In der Regel sind sich die privaten Naturschutzverbände nämlich einig, was die Bewertung der Vorhaben betrifft.

Wir haben einige unserer aktuellen Stellungnahmen auf dieser Seite eingestellt:

Informelle Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller – Windenergie – Baden-Württemberg

BUND, Schwäbischer Albverein e.V. und NABU begrüßen die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Windenergie in der Region Donau-Iller. Um die dringend notwendige Energiewende voranzutreiben, ist ein ambitionierter Ausbau der Windenergienutzung notwendig. Gleichzeitig muss dieser Ausbau naturverträglich sein. BUND, NABU und SAV sehen in der Regionalplanung eine Chance, Windenergieanlagen möglichst mit großer Anlagenleistung, gebündelt in Windparks, nahe an vorhandener Infrastruktur (Siedlungen, Verkehrstrassen, Sportanlagen) und außerhalb von besonders wertvollen Lebensräumen zu planen, um mit möglichst wenigen Anlagenstandorten auszukommen. Die Verbände treten entschieden der Tendenz entgegen, Windenergieanlagen nur deshalb in wertvolle Naturräume zu verlagern, um sie aus dem Blickfeld von Siedlungen herauszunehmen.

Die drei Verbände kritsieren, dass geeignete Flächen seit Jahren unhinterfragt ausgeschlossen werden, weil sie von der Bundeswehrverwaltung pauschal als sog. MRVA-Zone ausgewiesen werden. In diesen Zonen wird eine Mindesthöhe über Objekten garantiert, um bei radargeführten Flugmanövern die Kollisionsfreiheit zu sichern. Der pauschale Ausschluss betrifft auch große attraktive Flächen für die Errichtung von Windrädern im besonders geeigneten südlichen Alb-Donau-Kreis und in großen Teilen des Kreises Biberach.

Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier.

Stellungnahme zum Umwandlungsantrag einer Streuobstwiese nach § 33a NatSchG BW der Gemeinde Allmendingen, Teilort Weilersteußlingen, Bebauungsplan „Südblick“ sowie zum vorgelegten Bebauungsplan

Der BUND Regionalverband Donau-Iller, der Nabu und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg rügen, dass der Bebauungsplan „Südblick“ unter Anwendung des § 13b BauGB beschlossen wurde.  Damit wurde keine Umweltprüfung durchgeführt und kein Umweltbericht offengelegt. Das Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (AZ 4 CN 3.22) festgestellt, dass § 13b BauGB gegen zwingende Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts verstößt und daher wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden darf.

Die unterzeichnenden Naturschutzverbände bitten daher um Information, wie mit ihrer Rüge umgegangen und welche weiteren Konsequenzen und Schritte sich daraus nun ergeben.

In der Begründung zum Bebauungsplan, wie auch im Antrag zur Fällung des Streuobstbestands sind keine gewichtigen Argumente zur Beurteilung des höherwertigeren öffentlichen Interesses zur Abwägung gegenüber dem Streuobstbestand genannt. Nur der Hinweis auf Nachfrage nach Bauplätzen ist nicht zur Abwägung ausreichend.

Die ca. 4000 Quadratmeter große Streuobstwiese ist ein hochwertiger und vielfältiger Lebensraum. Sie bildet eine Kernfläche des Biotopverbundes und sollte im Sinne des Arten- und Biotopschutzes unbedingt erhalten bleiben. Für den Wohnraumbedarf liegt keine Plausibilitätsprüfung vor. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind in ihrer Funktionalität absolut ungenügend. Sie können die Trittsteinfunktion des bestehenden Lebensraums Streuobstwiese nicht erfüllen.

Die unterzeichnenden Naturschutzverbände fordern deshalb, die Umwandlungsgenehmigung der Streuobstwiese abzulehnen. Gleichzeitig fordern sie, dass die Streuobstwiese dauerhaft erhalten und gepflegt wird und die Bäume, die dem Ziegenverbiss zum Opfer gefallen sind, ersetzt werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme im Wortlaut.

Stellungnahme zum Umwandlungsantrag einer Streuobstwiese nach § 33a NatSchG BW der Stadt Blaustein - „Östlich Wiesenstraße – Kirchstraße Gemarkung Bermaringen“

Die 2700 Quadratmeter große Streuobstwiese ist ein hochwertiger und vielfältiger Lebensraum. Sie bildet eine Kernfläche des Biotopverbunds und sollte im Sinne des Arten- und Biotopschutzes unbedingt erhalten bleiben. Eine Umwandlung der Streuobstwiese in Bauland lehnen der BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. un dder Naturschutzbund Deutschland Landesverband BAden-Württemberg e.V. (NABU) vehement ab. Für den Wohnraumbedarf liegt keine Plausibilitätsprüfung vor. Das übergeordnete öffentliche Interesse ist durch den Antragsteller damit nicht nachgewiesen.

Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen stehen in keinem örtlichen Zusammenhang und können die Trittsteinfunktion dieses Lebensraums nicht wahrnehmen.

Der BUND Landesverbands Baden-Württemberg e.V. und der Naturschutzbund Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. fordern deshalb, den Antrag auf Umwandlungsgenehmigung abzulehnen. Es ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Streuobstwiese dauerhaft erhalten und gepflegt wird. Außerdem muss gewährleistet werden, dass die Streuobstwiese nicht als Lagerfläche oder für die Baustelleneinrichtung des gegenüberliegenden Baugebiets Westl. Wiesenstraße genutzt wird.

Hier lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut.

Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Bebauungsplan "Solarpark Dürnau" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau

Die Natur- und Umweltschutzverbände fordern seit Jahrzehnten eine Energieerzeugung ohne Einsatz fossiler Rohstoffe. Der BUND-Regionalverband Donau-Iller, der Nabu Allgäu-Oberschwaben und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., Arbeitskreis Biberach, befürworten in diesem Zusammenhang die Flächenumnutzung für die Freiflächen-Photovoltaik. Dies gilt auch für den geplanten Solarpark Dürnau. Gleichzeitig setzen sie sich für eine naturverträgliche Gestaltung des Solarparks  ein.

Sie bieten an, im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs mit den Projektierern und/oder den Projektträgern vor Ort zu besprechen, wie das Vorhaben naturverträglich gestaltet und möglichst ein Mehrwert für die Natur geschaffen werden kann. Sie mpfehlen, zu einem derartigen Termin / Gespräch auch Vertreter der Naturschutzbehörde hinzuzuziehen.

Hier finden Sie die Stellungnahme im Wortlaut.

Stellungnahme zum Bebauungsplan Wohgebiet "Schubertweg Ost" Mittelbiberach, frühzeitige Beteiligung

Der Flächenverbrauch, insbesondere im Landkreis Biberach, steht im Widerspruch zu den Absichten der Landesregierung, bis 2035 das Ziel eines Netto-Null-Flächenverbrauchs zu erreichen. Vor einer Neuausweisung soll vorrangig der Innenbereich, der Flächen innerhalb bestehender Siedlungs- und Verkehrsfläche bezeichnet, entwickelt werden.

Den Prognosen des statistischen Landesamts entsprechend ist in Mittelbiberach bis 2040 mit einer Zunahme der Bevölkerung über 60 Jahren um ein Viertel zu rechnen. Hier steigt der Bedarf für bezahlbare und barrierefreie 2 bis 3-Zimmer Wohnungen mit Balkon und altersgerechter Infrastruktur. Gemeinschaftsräume, Dorfladen, Arztpraxen, ÖPNV etc. werden notwendig. Gleichzeitig werden im Innenbereich Einfamilienhäuser frei, die nach einer Sanierung wieder jungen Familien zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung sollte aus Sicht des BUND von der Gemeinde unterstützt werden.

Ein 4.500 Quadratmeter  großes Waldstück im Bereich des Bebauungsplans "Schubertweg Ost" sollte unbedingt erhalten werden. In Zeiten der Klimaerwärmung sollten alle vorhandenen Bereiche geschützt werden, die Hit-zeinseln in der Gemeinde vermeiden helfen.

Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier.

Stellungnahme zum Umwandlungsantrag einer Streuobstwiese nach § 33a NatSchG BW der Stadt Blaustein

Die 2700 m² große Streuobstwiese „Östlich Wiesenstraße – Kirchstraße Gemarkung Bermaringen“ ist ein hochwertiger und vielfältiger Lebensraum. Sie bildet eine Kernfläche des Biotopverbundes und sollte im Sinne des Arten- und Biotopschutzes unbedingt erhalten bleiben. Für den Wohnraumbedarf liegt keine Plausibilitätsprüfung vor. Es wurde nur eine sehr allgemeine Begründung für Wohnraumbedarf im Großraum Ulm angeführt. Das übergeordnete öffentliche Interesse ist durch den Antragsteller damit nicht nachgewiesen.

Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind in keinem örtlichen Zusammenhang und können die Trittsteinfunktion dieses Lebensraumes deshalb nicht wahrnehmen. Der Antrag auf Umwandlungsgenehmigung ist deshalb abzulehnen. Es ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Streuobstwiese dauerhaft erhalten und gepflegt wird. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Streuobstwiese nicht als Lagerfläche oder für die Baustelleneinrichtung des gegenüberliegenden Baugebiets Westl. Wiesenstraße genutzt wird.

Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier:

Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller sehen wir kritisch. In unserer Stellungnahme fordern wir zusammen mit NABU, SAV und LNV massive Nachbesserungen beim Artenschutz, beim Flächenverbrauch und beim Verkehr.

Bis zum Jahr 2030 sollen keine neuen Flächen mehr verbraucht werden. Wir fordern, dass dieses Ziel im Regionalplan verbindlich verankert wird. Auch die Themen Artenschutz, Wasservorkommen, Landwirtschaft, Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen und Verkehr sehen wir kritisch. Umweltaspekte und Klimaschutz werden hier nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Stellungnahme zum Antrag auf Änderung von Auffüllhöhen in der Quarzsandgrube Sandhalde

Im Zusammenhang mit dem Rekultivierungsplan begrüßen wir die Anlange von Amphibien-Biotopen, weisen auf den Schutz des Lebensraums der Zauneidechse hin und bitten darum, das Vorkommen der Uferschwalbe zu beachten und ihre Brutplätze zu erhalten.

Die Stellungnahme von BUND und NABU vom 20.09. 2022 lesen Sie hier.

Stellungnahme zum Bebauungsplan des Streuobstgebiets "Rosengarten" in Ehingen

In Ehingen ist mit „Rosengarten Mitte-Süd“ ein Neubaugebiet entworfen worden, welches nach aktueller Planung zu massiver Zerstörung einer ökologisch und artenschutzrechtlich extrem hochwertigen Streuobstwiesenfläche führen würde. Der Flächenausgleich, der in der Planung vorgesehen ist, stellt keinen adäquaten Ausgleich dar – bis zu 5000 Arten, darunter einige, die auf der Roten Liste stehen, würden für immer ihren Lebensraum verlieren.

Mit Verweis auf das Biodiversitätsstärkungsgesetz sowie die gesellschaftliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeit fordern wir die Stadtverwaltung Ehingen, Oberbürgermeister Alexander Baumann sowie die Gemeinderät*innen auf, den Bebauungsplan so zu gestalten, dass die zu schützende Fläche von insgesamt 8500 m2 erhalten bleibt.

Das Schreiben des BUND an die Gemeindeverwaltung Ehingen vom 08.08. 2022 lesen Sie hier.

Die gemeinsame Stellungnahme von LNV, NABU und BUNSD vom 29.09. 2022 lesen Sie hier.

Stellungnahmen zur 12. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes VG Munderkingen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche „Schwärze“ und zum Bebauungsplan „Schwärze“

Zu diesen Verfahren haben wir Stellungnahmen geschrieben, weil hier eine wertvolle, äußerst artenreiche Blüh- und Streuobstwiese einem Baugebiet zum Opfer fallen soll. Das zu bebauende Gebiet ist außerdem als Kernfläche des Biotopverbunds mittlerer Standorte kartiert. Für die Natur wäre die Bebauung dieses Gebiets und damit die Zerschneidung des Biotopverbunds eine Katastrophe! In Rottenacker gibt es genügend alternative Bauplätze. Außerdem haben wir im Rahmen des zweiten Anhörungsverfahrens die Blühwiese von einem erfahrenen FFH-Mähwiesen-Gutachter nachkartieren lassen. Das Ergebnis war, dass ein weit größerer Teil FFH-Mähwiese ist, als vom von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro angenommen.

Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 02.06.2021 hier

Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 05.09.2021 hier

2. Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 12.05.2022 hier

2. Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 28.07.2022 hier

Stellungnahme zur Planfeststellung „Ulm Dornstadt, Erweiterung Umschlaganlage und Anbindung an die Strecke 4700 Stuttgart - Ulm“

Zu diesem Verfahren haben wir gemeinsam mit dem NABU und dem Schwäbischen Albverein eine Stellungnahme verfasst, weil der Ausbau des Umladebahnhofs Dornstadt mit erheblichen Eingriffen in Natur, Landschaft und Umwelt einhergeht. Uns ist daher sehr wichtig, dass die Planung eine entsprechend sensible Umsetzung und ein langfristiges Monitoring durch geeignete Fachkräfte berücksichtigt. Insbesondere betrifft das die Anbindung des Füßleshaus an den Biotopverbundplan, die Gestaltung von Versickerungsbecken und Lichtanlagen, das Störfallmanagement zur Untergrundabsicherung, die Vermeidung von Fallenwirkung sowie Schutzmaßnahmen u.a. für Zauneidechsen und Feldlerchen, wie wir in der Stellungnahme begründen.

Stellungnahme vom 14.03.2022 zum Planfeststellungsverfahren hier

Stellungnahme zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen in Laichingen

In Laichingen befinden sich zwei Windenergieanlagen in Planung. In Reaktion auf unsere zusammen mit NABU, Schwäbischem Albverein und dem LNV verfasste Stellungnahme hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis uns nun über die Umsetzung folgender Punkte bei der Planung informiert, welche wir sehr begrüßen:

Es werden zwar leider keine von uns geforderten zusätzlichen, funktionalen Waldgebiete in geschützte Gebiete umgewandelt,  jedoch wird, dem Waldgesetz entsprechend, für einen flächenmäßigen Ausgleich der zu rodenden Waldflächen gesorgt. Um das Tötungsrisiko bei Überflug zu senken, wird ein von uns vorgeschlagenes kamerabasiertes Antikollisionssystem installiert, welches die Anlage automatisch abschaltet, wenn Vögel oder Fledermäuse erkannt werden. Das von uns geforderte fünfjährige Gondelmonitoring der Anlage wird umgesetzt, allerdings auf zwei Jahre gesenkt. In Zusammenhang mit der Renaturierung der Nattenbuchhüle wird unserem Vorschlag entsprochen und nach einer weiteren Ausgleichsmaßnahme gesucht. Schließlich wurde die von uns angeregte Erweiterung um vielfältigere Baumarten im Zusammenhang mit der geplanten Aufforstung in der Planung umgesetzt.

Zur Stellungnahme vom 21.03.2022 hier.

Stellungnahme zum Bebauungsplan "Fellheimerstr. Süd I" in Kirchdorf-Iller

Bei diesem Verfahren haben wir mit dem NABU zusammen Stellung bezogen, da ein Kiebitz-Brutplatz vom Baugebiet betroffen ist. Der zugehörige Umweltbericht ist gut in Transparenz und Darstellung und es werden hier umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen dargelegt. Diese müssen natürlich unbedingt auch umgesetzt werden! Leider sind im Bebauungsplan keine Vorgaben zum klimaneutralen Bauen bzw. der Energieversorgung des Baugebiets festgehalten, was wir bemängeln.

Unsere Stellungnahme vom 25.11.2021 finden Sie hier

Stellungnahme zum Bebauungsplan „Südlich Oberberghofstraße“ in Blaustein

Gemeinsam mit dem NABU, den NaturFreunden und dem Schwäbischen Albverein weisen wir in dieser Stellungnahme auf die drohende, teilweise Überbauung und Zerstörung eines eingetragenen Biotops hin, sollte die Bebauung wie geplant erfolgen. Da es sich um ausgesprochen heftige und vor allem unumkehrbare Eingriffe in Natur und Ökologie handelt, lehnen wir den Bebauungsplan in diesem Gebiet ab. Sollte die Bebauung dennoch in Kraft treten, fordern wir in der Stellungnahme die Berücksichtigung unserer Anregungen zum Schutz und Erhalt von Natur und Artenvielfalt.

Zur Stellungnahme vom 21.04.2021 geht es hier.

Kontakt

Jana Rettig

BUND-Regionalgeschäftsführerin
E-Mail schreiben Tel.: 0731 66695

BUND-Bestellkorb