S 21 ist lediglich abschnittsweise baureif, denn einige Planfeststellungsabschnitte sind in der Tat rechtskräftig, womit die Bahn Baurecht hat. Solange aber sogar wesentliche Abschnitte noch nicht genehmigt sind bzw. Planänderungsverfahren laufen, stellt ein vorzeitiger Baubeginn einerseits für die Bahn ein nicht unerhebliches Risiko dar, sollen andererseits aber ganz offenbar auch Fakten geschaffen und die übrigen Verfahren beeinflusst werden.
Aktuell sind folgende Abschnitte noch in der Genehmigung:
- Flughafen-Tiefbahnhof incl. Zuläufe – hier ist noch nicht einmal die öffentliche Auslage der Unterlagen erfolgt.
- Abstellbahnhof Untertürkheim: Die Pläne liegen aus, ein Erörterungstermin hat wegen großer Schwierigkeiten (Lärmbelastung, Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen) aber noch nicht stattgefunden.
Bei folgenden Abschnitten laufen oder beginnen demnächst Planänderungsverfahren:
- Talquerung (wasserrechtliche Genehmigung soll erweitert werden),
- Fildertunnel.
Genau diese beiden Abschnitte zählen zu den zentralen Elementen von S 21! Eine aktuelle Übersicht über die einzelnen Abschnitte und den Genehmigungsstand erhalten Sie hier:
http://www.das-neue-herz-europas.de/das_bahnprojekt/von_stuttgart_nach_ulm/
umbau_bahnknoten_stuttgart/default.aspx