Als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband muss der BUND bei zahlreichen öffentlichen Planungen beteiligt werden, so z. B. bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Bei anderen Verfahren, z.B. bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, gibt es keine rechtlich verbindliche Beteiligung, hier mischt sich der BUND im Einzelfall von selbst ein. Sollten Sie an der BUND-Stellungnahme zu einem hier nicht extra aufgeführten Projekt interessiert sein, melden sich Sich bitte bei unserem Regionalgeschäftsführer/font>.