Der BUND in Baden-Württemberg begrüßt die Absicht der Landesregierung, über eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben im Landesplanungsgesetz die Windenergie in Baden-Württemberg beschleunigt auszubauen. Die Gebiete, in denen neue Windkrafträder gebaut werden dürfen, haben bisher die "politischen" Regionalverbände festgelegt.
Der Regionalverband Donau-Iller ist Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung in den Kreisen Alb-Donau, Ulm, Biberach, Neu-Ulm, Günzburg, Memmingen und Unterallgäu. Damit in diesem Gebiet der Bau von Windkrafträdern ausgeweitet werden kann, muss der bisherige Regionalplan zum Thema Windenergie fortgeschrieben werden.
Die BUND-Postion zur aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Windenergie können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen. In dieser Stellungnahme kritisiert der BUND unter anderem die eingeschränkte Zahl von Vorranggebieten, in denen neue Windkrafträder errichtet werden dürfen. Deshalb fordert der BUND eine Überprüfung der Berechnungen des Windatlasses, insbesondere für den in der Region liegenden Bereich der Schwäbischen Alb.